Accessibility Blog Parade
19. Oktober 2007 von Nils Pooker
Am 12. Oktober erhielt ich eine Einladung, an der "Accessibility Blog Parade" teilzunehmen. Bisher hatte ich keine Zeit gefunden, doch der Blogbeitrag von Jens Grochtdreis mit den Kommentaren dazu gaben mir den Anreiz, doch etwas zum Thema beizutragen. Eigentlich wollte ursprünglich nur auf einen Kommentar von Jan Eric Hellbusch in Jens’ Blog antworten, daraus ist aber mal wieder ein Roman geworden.
In Ansätzen teile ich die Meinung von Jens und unterstreiche die Ausführungen von Ansgar und von Stefan Blanz, der in seinem Blogbeitrag zum Thema auf einen Kommentar von Jan mit seiner Antwort das Dilemma der Barrierefreiheit sehr treffend dargestellt hat. Ich kann die Meinung von Jan voll nachvollziehen, teile sie aber nicht.
Jans Ansatz ist die exakte Zuordnung der Barrierefreiheit für die Zielgruppe, für die Barrierefreies Webdesign umgesetzt werden soll. Er spricht ja vom "gesetzlichen Anspruch, der eingeklagt werden kann." Das ist, wie er selbst schreibt, für die "verpflichteten Verwaltungen" relevant. Gut, das galt zunächst für die deutschen Bundesbehörden, der Drops ist also schon gelutscht. Und dann gilt das eventuell für einige Länder und vielleicht irgendwann mal für einige Kommunen. Und das war’s auch schon. Ein gesetzlicher Anspruch auf irgendetwas ist nur für eine starke Lobby durchzusetzen. Also sowas wie der Arbeitgeberverband, der Bauernverband, die Stromkonzerne oder große Gewerkschaften. Würde man die Behindertenverbände dazu zählen? Und kann man "einen längst unumkehrbaren Wandel der Gesellschaft" feststellen? Das wäre schön, ich sehe das leider nicht.
Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass ich mich als Webdesigner keinen Jota auf Barrierefreiheit einlassen muss, entweder weil ich nicht eine Behörden-Website erstelle, oder -wie das für mindestens 90% aller Websites gilt – der Kunde das überhaupt nicht verlangt.
Jetzt stehe ich da mit meinem Selbstverständnis, möglichst alle Auftritte barrierefrei gestalten zu wollen. Und wenn ich nicht kostenfrei bis mitten in die Nacht arbeiten will, suche ich vielleicht nach pragmatischen Kompromissen und komme so zu einem "barrierearmen" Auftritt. Jan sagt jetzt, das sei wie "ein bisschen schwanger". Das ist ja prima, dann kann ich mir das ganze Gerödel doch gleich komplett sparen und mache lediglich standardkonforme Webseiten. Reicht als Qualitätskriterium gegenüber meinen Kunden und meinen eigenen Ansprüchen vollkommen aus, damit gehöre ich schon zu einer elitären Klientel im Webdesign. Ich mache pünktlich Feierabend und muss mich nicht mehr mit irgendwelchen Details befassen, die meine Kunden nicht verstehen, und auch nicht meine Steuerberaterin, die mir sowieso ständig klarmacht, dass ich angesichts meiner Arbeitsleistung mehr Umsatz und Gewinn machen sollte.
Ich genieße also den Hundespaziergang, bei dem ich gelegentlich den Mitarbeiter einer hiesigen Behörde treffe, der ebenfalls mit seinem Hund Gassi geht. Sein Collie ist ein Blindenführhund, der Besitzer hat nämlich noch 15% Sehkraft. Er kann dann zwar meine Webseiten nur noch mit Einschränkungen erfassen, aber ihm gegenüber bin ich ja keine Rechenschaft mehr schuldig, denn meine Kunden sind weder Bundes- noch Landesbehörden, noch wollten sie eine barrierefreie Website.
Kurz gesagt: einen Anspruch nur auf eine gesetzliche Grundlage eingrenzen zu wollen, grenzt automatisch alle anderen Ansprüche aus.
Und weiter: gibt es eigentlich einen gesetzlichen Anspruch für die vorbildliche Qualität von assisitiven Technologien? Nein? Schade. Tomas Caspers zitiert z. B. JAWS als den Netscape Navigator der assistiven Technologien. Ich würde sagen, das ist aber verdammt wohlwollend und arg durch die Blume formuliert! Keine nach allen Regeln der Kunst aufgebaute Tabelle wird von diesem Schrott-Tool so ausgelesen, wie sich das der Webdesigner wünscht und wie es eigentlich funktionieren sollte. Und "Display: none" oder "visibility: hidden" kapiert diese zur Ausmusterung überfällige Dampfmaschine natürlich nicht so, wie es gemeint war. Dazu gibt es übrigens einen Beitrag zu Google-Richtlinien von Selamet Aydogdu im Access-for-all-Blog. Ich warte schon darauf, das man seinem Kunden verkündet: "Ja, Ihre Site ist zwar bei Google rausgeflogen, dafür ist sie aber barrierefrei!" Klasse, oder? Der Kunde jedenfalls wird richtig schöne Luftsprünge machen.
Eine Alternative wäre es, einfach und endlich konsequent "display: none" oder "visibility: hidden" zu verwenden und auch die Tabellen so umzusetzen wie es die Regeln vorschlagen. Ab sofort. Das entspräche genau den Vorgaben der "W3C-Gesetze", dann sollen sich endlich die Hersteller der assistiven Technologien darum kümmern. Da müssen die Anwender dann eben mal eine Zeit lang durch. Und wenn wir schon diese faulen, pragmatischen Lösungen über Bord werfen, verzichten wir doch in einem Abwasch konsequent auch gleich auf die Unterstützung des aussterbenden IE 6.
Nein, doch lieber nicht?
Was wäre denn andererseits, wenn ein Hersteller einen Screenreader entwickeln würde, der Seiten ohne semantisch korrekten Aufbau sinnvoll erfassen kann und der alle Framesets und Tabellen und alle Flash-Intros perfekt auslesen würde, mit einer unerschöpflichen Datenbank für Abkürzungen, Akronyme und fremdsprachige Begriffe? Würden sich die Gruppen, die davon am meisten profitieren, noch für Webstandards, Semantik und Validität interessieren, oder wäre das dann eher pragmatisch zu sehen?
Sollten außerdem Behindertenverbände nicht auch ihre eigenen Internetseiten barrierefrei gestalten? Nicht aus Selbstverständlichkeit oder Vorbildfunktion, sondern um den Zugang für die Zielgruppen aus den eigenen Reihen zu gewährleisten. Ich meine die Frage hier ganz ernst.
Dämliche Frage? Bei diesem Thema werden ja immer alle nervös und es folgen stets die stereotypen Antworten "Wir sind uns der Thematik bewusst, aber …", "Das ist zwar ein Problem, aber …" oder "Natürlich würden wir gern auf Frames und Tabellen verzichten, aber …". Darauf folgen die üblichen Argumente wie "fehlende Budgets", "Notwendigkeit der ehrenamtlichen Umsetzung", "dringendere Probleme als die Neugestaltung unserer Internetseiten" oder sogar "es hat sich noch keiner beschwert". Hm, ist ja nicht schlimm. Oder doch? Habe ich aber erst letzte Woche wieder von einem Kunden aus der freien Wirtschaft gehört. Apropos freie Wirtschaft: abqualifiziert wird Barrierefreies Webdesign meiner Meinung nach durch Argumente wie "ist suchmascheinenfreundlicher" oder "bringt mehr Kunden auf die Seite" oder "rechnet sich ganz schnell". Und die größte Katastrophe, die der Thematik passieren konnte, war das allzu schöne Märchen von der Kostenneutralität, sprich: "barrierefreie Webseiten sind nicht teurer als standardkonforme".
Und nun der Ruf nach möglichst vollkommener Barrierefreiheit: wenn eine Site barrierefrei und eben nicht nur "zugänglich" oder "barrierearm" und damit "nur ein bisschen schwanger" sein soll, worum geht es dann konkret? Dann geht es nicht um die Lobby einer Gruppe innerhalb der Behinderten, sondern um die Lobby aller Behinderten. Das heißt also, ohne Gebärdenvideo ist eine Website definitiv nicht barrierefrei, und es ist auf große Buttons in der Navigation zu achten, damit auch motorisch Behinderte einen wirklich guten Zugriff auf die Seiten haben. Unabhängig davon, dass das eine prima Steilvorlage für die betreuende Werbeagentur mit dem Rollkragenpullover-Kontakter ist, die die Website selbst mit Tabellen, dafür aber auch edel in schick analog zur Corporate Identity machen möchte. Einfache Sprache heißt dann aber auch die Konsequenz, eine Version für geistig Behinderte anzubieten, oder zählen die nicht? Aber was ist mit Farbfehlsichtigkeit? Gilt die Gleichbehandlung auch für den Rheumakranken? Oder der Handbruch, der auch den Nichtbehinderten plötzlich zu einem motorisch eingeschränkten Menschen macht? Ist das dann auch Behinderung, oder nur vernachlässigbare Einschränkung, oder soll man sich an die festgesetzten Prozentwerte der Behinderung halten? Stefan Blanz bringt es direkt auf den Punkt: "Ist eine Seite barrierefrei, wenn sie für blinde, netzhauterkrankte, gelähmte oder geistig behinderte Menschen vollständig nutzbar ist, nicht aber für Menschen mit Rot-Grün-Farbfehlsichtigkeit oder Gicht?"
Und damit sind wir – Hoppla! – plötzlich doch bei der "Moral" und den Fundamenten menschlicher Gesellschaftsstrukturen.
Jan schreibt: "Barrierefreiheit als “moralische” Angelegenheit abzuqualifizieren wird aber dem gesellschaftlichen Anspruch der Gleichstellung nicht gerecht." Hört sich gut an, aber was ist denn der "gesellschaftlichen Anspruch der Gleichstellung"?
Meine Antwort: Das gleiche wie Rechte, Gebote, Verbote oder Gesetze: Reine Erfindungen menschlicher Gesellschaften, die nur das Zusammenleben regeln sollen.
Bevor jetzt alle durchdrehen, zunächst ein paar Beispiele. Die größten Humanisten der beginnenden Neuzeit waren nicht gegen die Folter, waren sie deshalb Menschenverächter? Luther war aus Gründen der Klassentrennung ein erbitterter Gegner der Bauernaufstände, war er deshalb ein reaktionärer Tropf? Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 bringt erstmals die "unveräußerlichen Rechte" der Menschen als Grundlage eines Staatswesens ein, auch wenn diese Ideen auf das Weltbild der Freimaurer zurückgehen. Bis heute ist das eine der wichtigsten Grundlagen des politischen Handelns der USA. Das galt aber nicht für die Sklaven und Ureinwohner. Ist die USA also doch ein rassistischer Staat?
Nein, diese rhetorischen Fragen sind natürlich absoluter Blödsinn. Gesellschaftliche Ansprüche, Gesetze, Verordnungen, Regeln des Zusammenlebens oder ähnliches sind nur der kleinste gemeinsamer Nenner, der sich bei wortgetreuer Anwendung allenfalls im Gerichtssaal bemerkbar macht. Das Gesetz ist immer das letzte Glied der Kette, eine Krücke auf Papier oder in Stein gehauen. Konstruierte Regeln können ja bekanntlich schnell bei entsprechender Konstellation geändert werden. Da werden sogar Demokratie, Menschenrechte und Humanismus vollkommen über den Haufen geworfen. Nachzulesen in einschlägigen Büchern zur deutschen Geschichte, bei Orwell und sogar im aktuellen Harry-Potter-Buch. Man kann gesellschaftliche Ansprüche natürlich forcieren. Zum Beispiel den Anspruch auf Sicherheit und Sondergesetze mit angsteinfößenden Hinweisen zur Terrorgefahr durch gekaperte Flugzeuge und Internet-Kommunikation. Oder den Anspruch für mehr Frauen am Herd (eben nicht nur eine Diskussion des letzten Jahrhunderts), forciert durch Hinweise auf das drohende Aussterben der Deutschen und die Notwendigkeit einer 24-stündigen Mutterliebe. Selbstverständlich kann man auch den gesellschaftlichen Anspruch der Gleichstellung forcieren. Das ist aber keine spirituelle Begebenheit, die irgendwo von oben auf die Gesellschaft niederkommt, das kann sich nur im Bewusstsein des Einzelnen manifestieren und von dort Früchte tragen. Menschenrechte oder Rechte von Behinderten sind nicht wie die Luft zum Atmen, diese Rechte gibt es "da draussen" garantiert nicht, das muss schon im Bewusstsein und in der Verantwortung des Einzelnen fest und nachhaltig konstruiert werden.
Die Bezeichnung "gesellschaftlicher Anspruch der Gleichstellung" sagt dagegen ebensowenig aus wie die Bezeichnung "gesellschaftlicher Anspruch der Gerechtigkeit". Diskriminierung und Ungleichbehandlung ist gesetzlich verboten, das gilt auch für Korruption, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und überhöhte Geschwindigkeit in Ortschaften. Die Gesetze sind also gut, aber wer oder was macht da nicht mit? Die Gesellschaft oder vielleicht doch das einzelne Glied der Gesellschaftskette? Wo ist der "gesellschaftliche Anspruch" von fairem Geschäftsgebaren, Steuergerechtigkeit oder Verkehrsordnung denn geblieben? Oder ist er noch da?
Eine Gesellschaft hat keine Moral, es gibt auch kein moralisches oder unmoralisches Verhalten einer Gesellschaft. "Die Gesellschaft" ist doch nur das Spiegelbild der Moralvorstellung des Einzelnen. Für Barrierefreies Webdesign bedeutet das also, dass ich für mich selbst entscheiden muss, ob und in welchem Umfang ich den Aufwand treiben kann und will, um eine möglichst barrierefreie Website umzusetzen. Und genau das führt dazu, dass ich eben nicht guten Gewissens zum Hundebesitzer sagen kann: "Blöd, dass Du fast blind bist. Blöd auch, dass meine Kunden keine barrierefreien Websiten haben wollen.". Ich habe diese moralische Verantwortung für meine Entscheidung, die nimmt mir auch kein Mensch oder Gesetz ab. Genau das hat Ansgar Hein in seinem Kommentar angesprochen. Ein Gesetz hilft mir bei dieser Entscheidung ebensowenig wie die Hoffnung auf bessere Zeiten, auf bessere Technologien, auf bessere Unterstützung der Browser oder auf einen imaginären Web-Messias, der uns allen verspricht, dass ab morgen alle aktuellen Probleme der Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Barrierearmut und Benutzerfreundlichkeit mit einem Knopfdruck erledigt sind.
Kategorie: Webdesign | 7 Kommentare »